Verzugszinsen berechnen
Zinsen für eine überfällige Rechnung, mit dem aktuellen Basiszinssatz.
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Verzugszinsen
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Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Verzugszinsen sind Zinsen auf eine Geldschuld, die nicht pünktlich bezahlt wird. Nach § 288 BGB betragen sie im Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt, sind es für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte. Seit dem 01.07.2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Damit liegen die Verzugszinsen aktuell bei 6,52 % mit einem Verbraucher und bei 10,52 % für Entgeltforderungen ohne Verbraucher.
| Gültig ab | Basiszinssatz | + 5 Punkte | + 9 Punkte |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
| 01.01.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
| 01.01.2024 | 3,62 % | 8,62 % | 12,62 % |
Die 9 Prozentpunkte gelten für Entgeltforderungen, also die Bezahlung einer Ware oder Leistung, aus Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist. In allen anderen Fällen sind es 5 Prozentpunkte, auch bei einer Entgeltforderung gegen einen Verbraucher. Verbraucher ist, wer ein Geschäft privat abschließt, nicht für sein Gewerbe oder seine selbstständige Arbeit (§ 13 BGB). Im Rechner heißt das „Privatperson“.
Die Deutsche Bundesbank gibt den Basiszinssatz bekannt. Er ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres (§ 247 BGB), der nächste Stichtag ist der 01.01.2027.
Verzugszinsen berechnen: Formel und Beispiel
Die Formel lautet: Zinsen = Forderung × Zinssatz × Tage ÷ 365. Beispiel: 1.000 € Forderung gegen ein Unternehmen (Entgeltforderung) vom 01.10.2026 bis 31.12.2026. Das sind 92 Tage, der Zinssatz ist 10,52 %: 1.000 € × 10,52 % × 92 ÷ 365 = 26,52 € Zinsen.
Läuft der Zeitraum über einen 1. Januar oder 1. Juli, rechnet der Rechner jedes Teilstück mit dem Satz, der dafür galt, rundet die Zinsen je Teilstück auf Cent und addiert sie. Der erste und der letzte Tag zählen mit, ein Jahr zählt immer 365 Tage, auch ein Schaltjahr. Auf Verzugszinsen fallen keine Zinseszinsen an (§ 289 BGB).
Ab wann fallen Verzugszinsen an?
Verzugszinsen fallen ab dem Verzug an. Wann er beginnt, regelt § 286 BGB: zum Beispiel mit einer Mahnung nach der Fälligkeit, ohne Mahnung etwa dann, wenn für die Zahlung ein Tag im Kalender bestimmt ist. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt. Gegenüber einem Verbraucher gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist.
Ob das in deinem Fall so ist, kann dieses Werkzeug nicht beurteilen. Deshalb trägst du den ersten Zinstag selbst ein. Kommt die Forderung aus einer Rechnung, zeigt der Rechner ihr Fälligkeitsdatum nur als Hinweis an.
Häufige Fehler
- Den Fälligkeitstag als ersten Zinstag eintragen. Ist für die Zahlung ein Tag im Kalender bestimmt, ist eine Zahlung an diesem Tag noch pünktlich. Zinsen laufen dann frühestens ab dem Tag danach (§ 187 Abs. 1 BGB).
- Neun Prozentpunkte gegenüber einem Verbraucher ansetzen. Die neun Prozentpunkte gelten nur für Entgeltforderungen bei Geschäften ohne Verbraucher, sonst sind es fünf.
- Einen Zinssatz für den ganzen Zeitraum nehmen. Ändert sich der Basiszinssatz am 1. Januar oder 1. Juli, gilt ab dann der neue Satz.
- Die 40-Euro-Pauschale von einem Verbraucher verlangen. Sie gibt es nur bei einer Entgeltforderung gegen einen Schuldner, der kein Verbraucher ist.
- Zinsen auf Zinsen rechnen. Auf Verzugszinsen fallen keine Verzugszinsen an.
So berechnest du Verzugszinsen mit dem Rechner
- Forderung eintragen und den Zeitraum festlegen, für den Zinsen laufen sollen.
- Auswählen, wer beteiligt ist: eine Privatperson oder nur Unternehmen, und ob es um die Bezahlung einer Ware oder Leistung geht.
- Teilzahlungen eintragen, falls es welche gab. Dann die Zinsen je Zeitraum ablesen und das Ergebnis kopieren.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Was ist die 40-Euro-Pauschale?
Eine Pauschale, die § 288 Abs. 5 BGB bei Verzug mit einer Entgeltforderung vorsieht, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Sie wird auf Schadensersatz für Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Der Rechner nimmt sie nur auf, wenn du „Nur Unternehmen, Rechnung für Ware oder Leistung“ wählst und das Häkchen setzt.
Wie fordere ich Verzugszinsen in der Mahnung?
Nenn die offene Forderung, den Zinssatz, den Zeitraum und die Zinsen bis zu einem Stichtag, etwa dem Datum der Mahnung. Mit „Ergebnis kopieren“ übernimmst du die Aufstellung je Zeitraum. Schreib dazu, dass bis zur Zahlung weitere Zinsen anfallen. Setzt erst diese Mahnung den Schuldner in Verzug, gibt es noch keine Zinsen zu fordern: Sie laufen frühestens ab dem Tag nach ihrem Zugang (§ 286 Abs. 1, § 187 Abs. 1 BGB).
Bis zu welchem Tag rechne ich?
Verzugszinsen fallen an, solange der Schuldner in Verzug ist, in der Regel also, bis die Forderung bezahlt ist (§ 288 Abs. 1 BGB). Für eine Mahnung rechnest du bis zu einem Stichtag und schreibst dazu, dass danach weitere Zinsen anfallen. Der Rechner zählt den Tag in „bis“ mit: Trag dort den letzten Tag ein, für den du Zinsen rechnen willst.
Wie werden Teilzahlungen verrechnet?
Eine Zahlung, die nicht die ganze Schuld tilgt, wird nach § 367 BGB zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Rechner rechnet die Zahlung zuerst auf die bis dahin aufgelaufenen Zinsen an und zieht den Rest von der Forderung ab. Ab dem Tag danach laufen die Zinsen aus der geringeren Forderung weiter. Kosten kennt der Rechner nicht.
Fällt auf Verzugszinsen Umsatzsteuer an?
Nein. Verzugszinsen gelten umsatzsteuerlich als Schadensersatz und nicht als Entgelt für eine Leistung (Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 1.3 Abs. 6). Der Rechner schlägt deshalb keine Umsatzsteuer auf die Zinsen.
Was dieses Werkzeug nicht tut
- Es beurteilt nicht, ob und seit wann ein Schuldner in Verzug ist. Den Tag „Zinsen ab“ legst du fest.
- Es leitet kein Mahnverfahren ein, beantragt keinen Mahnbescheid und kümmert sich nicht um Inkasso.
- Es sagt nicht, ob eine Forderung besteht.
- Es rechnet keine Tage, für die es keinen veröffentlichten Basiszinssatz gibt. Dort endet die Rechnung, und es zeigt, wo.
- Es rechnet nicht mit höheren Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund und nicht mit weiterem Schaden (§ 288 Abs. 3 und 4 BGB).
Quellen
- Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB, abgerufen am 08.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 13 Verbraucher, abgerufen am 08.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 187 Fristbeginn, abgerufen am 08.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 247 Basiszinssatz, abgerufen am 08.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 286 Verzug des Schuldners, abgerufen am 08.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden, abgerufen am 08.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 289 Zinseszinsverbot, abgerufen am 08.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten, abgerufen am 08.10.2026
- Bundesfinanzministerium, Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 1.3 Absatz 6 (Stand 2. Juni 2026), abgerufen am 08.10.2026
Stand der Seite: 8. Oktober 2026