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Reisekosten­abrechnung

Dienstreise abrechnen: Pauschalen und Kosten, mit Belegen als PDF.

Reise

Von
Bis
Wohin geht die Reise?
2 Tage

Verpflegung

Sätze für Inland

TagFrühstückMittagessenAbendessenBetrag
06.10.Di · Anreise14,00 €
07.10.Mi · Abreise8,40 €−5,60 €
Verpflegung22,40 €

Kosten

Fahrkarten, Kilometer, Übernachtung und Nebenkosten, jeweils mit Beleg.

  • Eigenes Fahrzeug72,00 €
    Fahrzeug

    240 km × 0,30 € = 72,00 €

  • Fahrkarte
  • Übernachtung

    20,00 € je Nacht für Inland, nur wenn dein Arbeitgeber die Übernachtung erstattet und du keine Rechnung hast.

  • Nebenkosten
Kosten hinzufügen
Verpflegung
22,40 €
Kosten
314,50 €
Summe der Reise
336,90 €

Gesamtsumme

336,90 €

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Die Abrechnung rechnet mit den hinterlegten Pauschalen; ob eine Reise als Dienstreise gilt und was steuerfrei erstattet werden kann, prüft sie nicht.

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Ohne Gewähr · keine Steuer- oder Rechtsberatung · Hinweise

Was gehört in eine Reisekostenabrechnung?

Eine Reisekostenabrechnung hält fest, was eine Dienstreise gekostet hat: Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtung und Nebenkosten. Als Angestellter bekommst du mit ihr die Kosten vom Arbeitgeber erstattet. Als Selbständiger legst du sie zu deinen Belegen. Die Verpflegung rechnest du nicht mit Quittungen ab, sondern mit festen Tagessätzen, die der Gesetzgeber vorgibt.

Sätze für Dienstreisen im Inland, Stand 8. Oktober 2026
PostenSatzGrundlage
Verpflegung, 24 Stunden unterwegs28 € je Kalendertag§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
Verpflegung am An- und Abreisetag einer Reise mit Übernachtung14 € je Tag§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Verpflegung bei einer Reise ohne Übernachtung, mehr als 8 Stunden14 €§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG
Kürzung für ein gestelltes Frühstück20 % von 28 €, also 5,60 €§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG
Kürzung für ein gestelltes Mittag- oder Abendessenje 40 % von 28 €, also 11,20 €§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG
Fahrt mit dem eigenen Pkw0,30 € je Kilometer§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG, BMF-Schreiben vom 25.11.2020 Rz. 37
Fahrt mit Motorrad, Roller oder einem anderen motorbetriebenen Fahrzeug0,20 € je Kilometer§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG, BMF-Schreiben vom 25.11.2020 Rz. 37
Übernachtungtatsächliche Kosten; bei Erstattung durch den Arbeitgeber im Inland auch 20 € je Nacht ohne NachweisBMF-Schreiben vom 25.11.2020 Rz. 117 und 128

Für Fahrten mit dem privaten Pkw sind es 0,30 € je gefahrenem Kilometer, mit einem Motorrad oder Roller 0,20 €. Das Gesetz verweist dafür auf die höchste Wegstreckenentschädigung des Bundesreisekostengesetzes. Der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte zählt nicht dazu: Dafür gilt die Entfernungspauschale, derzeit 0,38 € je Kilometer der Entfernung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).

Einen Anspruch auf die Verpflegungspauschale gibt es nur für die ersten drei Monate an derselben Tätigkeitsstätte. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen setzt die Frist neu in Gang (§ 9 Abs. 4a Satz 6 und 7 EStG). Die Abrechnung prüft diese Frist nicht.

Im Ausland setzt das Bundesfinanzministerium die Pauschalen jedes Jahr länderweise fest: 120 % der Auslandstagegelder für 24 Stunden und 80 % für An- und Abreisetage und Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit, aufgerundet auf volle Euro (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG). Für Reisen im Jahr 2026 gilt das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025. Manche Länder haben je nach Stadt andere Sätze. Ein Land, das nicht in der Übersicht steht, wird wie Luxemburg behandelt. Welche Fassung die Abrechnung verwendet, steht auf der Seite Regelstand.

Beispiele aus den Auslandspauschalen ab 1. Januar 2026, in Euro je Kalendertag
Ziel24 StundenAn- und Abreisetag
Dänemark75,00 €50,00 €
Österreich50,00 €33,00 €
Frankreich im Übrigen53,00 €36,00 €
Paris58,00 €39,00 €
Schweiz im Übrigen70,00 €47,00 €
Bern82,00 €55,00 €

Welche Angaben braucht die Vorlage?

Ein Formular für die Reisekostenabrechnung braucht nur wenige Angaben. Es sind dieselben, die du oben in die Felder einträgst. Der Rechner nimmt dir die Tabellen ab: Du kannst Reisekosten berechnen, ohne Tage zu zählen, und bekommst eine PDF mit Unterschriftszeile, die du an den Arbeitgeber gibst oder zu deinen Belegen legst.

Angaben auf einer Reisekostenabrechnung und wozu sie dienen
AngabeWozu
Name der reisenden PersonWer die Reise gemacht hat und wem die Erstattung zusteht.
Anlass und ZielWofür und wohin die Reise ging. Der Arbeitgeber und das Finanzamt fragen danach.
Beginn und Ende mit Datum und UhrzeitDaraus ergibt sich, an welchen Tagen eine Verpflegungspauschale entsteht und in welcher Höhe.
Inland oder Ausland, Land und OrtIm Ausland gelten länderweise andere Pauschalen, teils je Stadt.
Gestellte Mahlzeiten je TagFrühstück, Mittag- und Abendessen kürzen die Verpflegungspauschale.
Gefahrene Kilometer und FahrzeugMit dem eigenen Fahrzeug zählen 0,30 € oder 0,20 € je Kilometer.
Fahrkarten, Übernachtung, NebenkostenHier zählen die Beträge, die tatsächlich angefallen sind.
BelegeQuittungen und Rechnungen zu den Kosten, die du abrechnest.
Ort, Datum, UnterschriftMit deiner Unterschrift bestätigst du die Angaben.

Beispiel: zwei Tage Dienstreise im Inland

Zwei Tage in Hamburg, vom Donnerstagmorgen bis Freitagabend, mit einer Übernachtung im Hotel. Das Hotel stellt das Frühstück am Freitag, der Arbeitgeber bezahlt es. Die Reise beginnt um 7:30 Uhr und endet am nächsten Tag um 18:45 Uhr. Bei einer Reise mit Übernachtung zählen der Anreise- und der Abreisetag mit je 14 €, ohne dass es auf die Stunden ankommt.

Beispiel: zwei Tage Dienstreise im Inland mit 240 km im eigenen Pkw
PostenRechnungBetrag
Donnerstag, 8. Oktober 2026, AnreisetagPauschale für den Anreisetag14,00 €
Freitag, 9. Oktober 2026, Abreisetag14 € minus 20 % von 28 € für das Frühstück im Hotel8,40 €
Fahrt mit dem eigenen Pkw240 km × 0,30 €72,00 €
Hotel, eine Nachtlaut Rechnung, ohne den Anteil für das Frühstück120,00 €
Summe214,40 €

Häufige Fehler

  • Eine Pauschale für eine kurze Reise ansetzen. Ohne Übernachtung gibt es die 14 € erst bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Bei einer Reise mit Übernachtung zählen Anreise- und Abreisetag ohne Mindestzeit (Rz. 47 und 49 des BMF-Schreibens).
  • Ein Hotelfrühstück nicht abziehen. Hat der Arbeitgeber das Frühstück bezahlt oder bezahlen lassen, wird die Pauschale um 5,60 € gekürzt, auch wenn du es nicht gegessen hast (Rz. 75). In der Abrechnung schaltest du dafür am Tag „Frühstück“ ein.
  • Das Frühstück in den Übernachtungskosten lassen. Weist die Hotelrechnung nur einen Gesamtpreis aus, gehört das Frühstück zur Verpflegung und nicht zu den Übernachtungskosten. Das BMF kürzt den Gesamtpreis dafür um 20 % von 28 € (Rz. 118).
  • Die Übernachtungspauschale für die Steuererklärung nehmen. Die Pauschalen für die Übernachtung gelten nur, wenn der Arbeitgeber sie erstattet. Für den Abzug als Werbungskosten zählen nur die tatsächlichen Kosten (Rz. 117).
  • Entfernungspauschale und Dienstreise verwechseln. Der Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte ist keine Dienstreise. Für ihn gilt die Entfernungspauschale, nicht der Kilometersatz von 0,30 €.
  • Die Dreimonatsfrist übersehen. Wer länger als drei Monate immer an demselben Ort arbeitet, bekommt danach keine Verpflegungspauschale mehr (Rz. 53 bis 55).
  • Die Sätze eines anderen Jahres nehmen. Die Auslandspauschalen ändern sich jedes Jahr, im Jahr 2026 zum Beispiel für Albanien, Bulgarien, Irland und die Schweiz. Die Abrechnung rechnet nur mit Sätzen, die wir für das Jahr der Reise hinterlegt haben.

So erstellst du die Reisekostenabrechnung

  1. Die Beispielreise durch deine ersetzen: Anlass, Ziel sowie Beginn und Ende mit Datum und Uhrzeit. Bei einer Auslandsreise wählst du Land und Ort.
  2. Gestellte Mahlzeiten je Tag antippen, Kilometer, Fahrkarten, Übernachtung und Nebenkosten eintragen und Belege anhängen.
  3. Summe und Vorschau stehen daneben und rechnen mit. Die PDF herunterladen oder drucken.

Häufige Fragen zur Reisekostenabrechnung

Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem privaten Pkw 2026?

0,30 € je gefahrenem Kilometer. Für ein Motorrad, einen Roller oder ein anderes motorbetriebenes Fahrzeug sind es 0,20 €. Das folgt aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG, der auf die höchste Wegstreckenentschädigung des Bundesreisekostengesetzes verweist, und aus Rz. 37 des BMF-Schreibens vom 25. November 2020. Statt der Pauschale kannst du die tatsächlichen Kosten ansetzen. Mit der Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit hat der Satz nichts zu tun.

Wie hoch sind die Verpflegungspauschalen im Inland?

28 € für jeden Kalendertag, an dem du 24 Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abwesend bist. 14 € gibt es für den An- und Abreisetag einer Reise mit Übernachtung und für eine Reise ohne Übernachtung, bei der du mehr als 8 Stunden unterwegs bist. Bis 8 Stunden ohne Übernachtung gibt es keine Pauschale (§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG).

Wie wird gekürzt, wenn es ein Frühstück gab?

Stellt der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter eine Mahlzeit, kürzt das die Pauschale des Tages: um 20 % der 24-Stunden-Pauschale für das Frühstück, im Inland 5,60 €, und um je 40 % für Mittag- und Abendessen, im Inland je 11,20 €. Die Pauschale sinkt dadurch höchstens auf 0 €. Die Kürzung gilt auch, wenn du die Mahlzeit nicht isst (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG, Rz. 75 des BMF-Schreibens).

Was gilt im Ausland?

Für jedes Land gibt es eigene Pauschalen, die das Bundesfinanzministerium jedes Jahr bekannt macht. Für 2026 sind es zum Beispiel 75 € für 24 Stunden in Dänemark und 50 € für den An- und Abreisetag. Bei einer Reise ins Ausland zählt der Ort, den du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichst; bei eintägigen Reisen der letzte Tätigkeitsort. Für ein Land, das nicht in der Übersicht steht, gilt der Satz für Luxemburg. Für den Abzug der Übernachtung zählen nur die tatsächlichen Kosten.

Welche Belege brauche ich für die Reisekostenabrechnung?

Für die Verpflegungspauschale keine: Das BMF verlangt keine Prüfung, was du tatsächlich ausgegeben hast (Rz. 73). Für Fahrkarten, Hotel, Parken und Nebenkosten zählen die Beträge, die angefallen sind. Heb dafür die Quittungen und Rechnungen auf und häng sie an die Abrechnung. Fehlt eine Quittung, kannst du einen Eigenbeleg schreiben.

Gilt die Kilometerpauschale auch für Selbständige?

Für die Verpflegung ja: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG verweist für Betriebsausgaben auf dieselben Pauschalen wie § 9 Abs. 4a EStG. Die Kilometersätze von 0,30 € und 0,20 € nennt das BMF in seinem Schreiben zu den Reisekosten von Arbeitnehmern. Ob und wie du sie als Selbständiger ansetzt, kann deine Steuerberatung oder das Finanzamt sagen. Die Abrechnung rechnet mit denselben Sätzen und entscheidet das nicht für dich.

Brauche ich eine Excel- oder Word-Vorlage für die Reisekostenabrechnung?

Nein. Du trägst die Reise in die Felder oben ein und bekommst eine fertige PDF mit Unterschriftszeile, kostenlos und ohne Anmeldung. Die Angaben, die eine eigene Vorlage enthalten sollte, stehen in der Tabelle oben.

Was dieses Werkzeug nicht tut

  • Sie beurteilt nicht, ob deine Reise eine Dienstreise ist und ob du eine erste Tätigkeitsstätte hast. Das hängt von deinem Arbeitsvertrag und den Festlegungen deines Arbeitgebers ab.
  • Sie sagt nicht, was dein Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf oder was du in der Steuererklärung ansetzt.
  • Sie prüft die Dreimonatsfrist nicht und führt keine Reisen mehrerer Abrechnungen zusammen.
  • Sie kennt ein Ziel je Reise. Für Reisen durch mehrere Länder ohne Rückkehr nach Hause gilt eine eigene Regel des BMF, die sie nicht anwendet.
  • Sie rechnet keine Entfernungspauschale, keine doppelte Haushaltsführung und keine Lohnabrechnung.
  • Sie sagt nicht, wie du die Kosten verbuchst.

Quellen

  1. § 9 EStG, Werbungskosten (Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 4a, Abs. 4a), abgerufen am 08.10.2026
  2. § 4 EStG, Gewinn (Abs. 5 Satz 1 Nr. 5), abgerufen am 08.10.2026
  3. § 5 BRKG, Wegstreckenentschädigung, abgerufen am 08.10.2026
  4. BMF-Schreiben vom 25. November 2020, Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern (BStBl I S. 1228), Rz. 37, 47 bis 49, 54, 73 bis 75, 117, 118 und 128; Kopie des Bayerischen Landesamts für Finanzen, abgerufen am 08.10.2026
  5. BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, Auslandsreisekosten ab 1. Januar 2026, abgerufen am 08.10.2026
  6. BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2024, Auslandsreisekosten ab 1. Januar 2025, abgerufen am 08.10.2026

Stand der Seite: 8. Oktober 2026

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