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Rechnungs­vorlage

Vorlagen für Word, Excel und zum Ausdrucken, oder gleich online ausfüllen.

Rechnungsart

Mit Netto, Umsatzsteuer je Steuersatz und Brutto.

Aufbau

Deine Vorlage

Klar, mit Umsatzsteuer

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Öffnet „Rechnung schreiben“ mit diesem Aufbau: Die Summen rechnen sich selbst, und du lädst die Rechnung als PDF oder E-Rechnung herunter.

Eine Rechnung aus Word oder Excel ist keine E‑Rechnung. E-Rechnung erstellen

Was steht in der Rechnungsvorlage?

Jede Vorlage enthält ein beschriftetes, leeres Feld für die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG:

  • Name und Anschrift von dir und von deinem Kunden
  • deine Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
  • Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Betrag
  • Umsatzsteuer je Steuersatz und Gesamtbetrag, in der Kleinunternehmer-Vorlage der Hinweis auf § 19 UStG
  • Zahlungsziel und Bankverbindung

Die Vorlagen gibt es für Word, Excel, LibreOffice Writer und Calc und als PDF zum Ausdrucken, jeweils im Layout Klar oder nach DIN 5008, mit Umsatzsteuer oder für Kleinunternehmer. Sie tragen kein Logo und keinen Hinweis auf uns.

Rechnungsvorlage oder E-Rechnung?

Eine Rechnung aus Word, Excel oder als PDF ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“ (§ 14 Abs. 1 UStG, Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums, Frage 2). Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Zwischen Unternehmen im Inland gilt für das Ausstellen nach § 27 Abs. 38 UStG:

Wann zwischen Unternehmen statt einer E-Rechnung noch Papier oder PDF erlaubt sind
Leistung ausgeführtStatt E-Rechnung noch erlaubt
2025 und 2026Papier, oder eine PDF mit Zustimmung des Empfängers
2027dasselbe für Aussteller mit höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr
ab 2028nur noch E-Rechnung, außer in den gesetzlichen Ausnahmen

Ohne Zeitgrenze erlaubt bleibt die sonstige Rechnung an Privatpersonen, als Kleinbetragsrechnung bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) und für Kleinunternehmer (§ 34a UStDV). Stand dieser Angaben: 9. Oktober 2026.

Rechnungsvorlage nach DIN 5008 für Fensterumschläge

Die Vorlage DIN 5008 setzt die Anschrift deines Kunden dorthin, wo sie bei Form B im Fenster eines DIN-lang-Umschlags erscheint, und die Rechnungsdaten rechts daneben. Deine eigenen Angaben stehen oben im Kopf. Die Vorlage Klar ordnet dieselben Felder ruhiger an, für Rechnungen, die per E-Mail oder ohne Fensterumschlag rausgehen.

Häufige Fehler mit Rechnungsvorlagen

  • Die Rechnungsnummer doppelt vergeben. Eine Vorlage zählt nicht mit. Führ deine Nummern an einer Stelle, etwa in einer Liste.
  • Das Leistungsdatum leer lassen. Auf einer Rechnung mit Umsatzsteuer gehört es hin, auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht.
  • Die Word-Rechnung als E-Rechnung verschicken. Verlangt dein Kunde eine E-Rechnung, reicht die Vorlage nicht. Dann erstellst du sie online als XRechnung oder ZUGFeRD.

So nutzt du die Rechnungsvorlage

  1. Layout wählen: Klar oder DIN 5008, mit Umsatzsteuer oder für Kleinunternehmer.
  2. Die Vorlage für Word, Excel oder zum Ausdrucken herunterladen, oder online ausfüllen.
  3. Die Pflichtangaben eintragen und jede Rechnungsnummer nur einmal vergeben.

Häufige Fragen zur Rechnungsvorlage

Ist eine Rechnung aus Word eine E-Rechnung?

Nein. Auch als PDF gespeichert bleibt sie eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung erstellst du mit dem Werkzeug E-Rechnung erstellen.

Welche Vorlage passt in einen Fensterumschlag?

Die Vorlage DIN 5008. Die Anschrift deines Kunden steht dort, wo das Fenster eines DIN-lang-Umschlags sie zeigt, wenn du das Blatt zweimal faltest.

Kann ich die Vorlage als Kleinunternehmer nutzen?

Ja, mit der Rechnungsart Kleinunternehmer. Sie hat keine Spalte für Umsatzsteuer und trägt den Hinweis auf § 19 UStG.

Wie fülle ich die Vorlage am Computer aus?

Öffne sie in Word, Excel, LibreOffice oder einem Programm, das diese Formate liest, und schreib in die leeren Felder neben den Beschriftungen. Die PDF ist zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand gedacht. Schneller geht es mit „Online ausfüllen“: Dort siehst du die Rechnung beim Tippen und lädst sie als PDF oder E-Rechnung herunter.

Rechnet die Excel-Vorlage die Umsatzsteuer aus?

Ja. In Excel und LibreOffice Calc rechnet die Vorlage die Beträge je Position, die Umsatzsteuer je Steuersatz (19 % und 7 %) und den Gesamtbetrag. Den Steuersatz trägst du je Position selbst ein.

Was dieses Werkzeug nicht tut

  • Eine Vorlage ist keine E-Rechnung.
  • Sie vergibt keine Rechnungsnummern und zählt nicht über mehrere Dateien.
  • Sie prüft keine Pflichtangaben und bewahrt keine Rechnungen auf.

Quellen

  1. § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 08.10.2026
  2. § 27 Abs. 38 UStG, Übergangsregeln zur E-Rechnung (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 08.10.2026
  3. § 33 UStDV, Rechnungen über Kleinbeträge (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 08.10.2026
  4. § 34a UStDV, Rechnungen von Kleinunternehmern (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 08.10.2026
  5. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung (Stand März 2026), abgerufen am 08.10.2026

Stand der Seite: 9. Oktober 2026

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