MwSt-Rechner
Netto, Mehrwertsteuer und Brutto berechnen, auch für mehrere Positionen.
19,00 €
100,00 € × 1,19 = 119,00 €
Rechnet in deinem Browser.
Ohne Gewähr · keine Steuer- oder Rechtsberatung · Hinweise
Wie berechnet man die Mehrwertsteuer?
Für die Mehrwertsteuer brauchst du zwei Zahlen: den Betrag und den Steuersatz. Vom Nettobetrag kommst du durch Malnehmen zum Bruttobetrag, vom Bruttobetrag durch Teilen zurück zum Nettobetrag. Der Unterschied ist die Mehrwertsteuer.
| Gesucht | Bei 19 % | Bei 7 % |
|---|---|---|
| Brutto aus netto | Netto × 1,19 | Netto × 1,07 |
| Netto aus brutto | Brutto ÷ 1,19 | Brutto ÷ 1,07 |
| MwSt. aus netto | Netto × 0,19 | Netto × 0,07 |
| MwSt. aus brutto | Brutto − Netto | Brutto − Netto |
Beispiel: 100 € netto sind bei 19 % genau 119 € brutto, darin stecken 19 € Mehrwertsteuer. Bei 7 % sind es 107 € brutto und 7 € Mehrwertsteuer. Umgekehrt ergeben 119 € brutto geteilt durch 1,19 wieder 100 € netto.
| Ausgangsbetrag | Netto | MwSt. | Brutto |
|---|---|---|---|
| 100 € netto, 19 % | 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € |
| 100 € netto, 7 % | 100,00 € | 7,00 € | 107,00 € |
| 119 € brutto, 19 % | 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € |
| 100 € brutto, 19 % | 84,03 € | 15,97 € | 100,00 € |
Mehrwertsteuer herausrechnen
Willst du die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag herausrechnen, also rückwärts rechnen, teilst du ihn durch 1,19 (bei 7 % durch 1,07). Das Ergebnis ist der Nettobetrag, der Rest bis zum Bruttobetrag ist die Mehrwertsteuer. Aus 59,50 € brutto werden so 50,00 € netto und 9,50 € Mehrwertsteuer. Im Rechner wählst du dafür „brutto“.
19 % vom Bruttobetrag sind dagegen nicht die enthaltene Steuer, denn die 19 % beziehen sich auf den Nettobetrag. 19 % von 119 € wären 22,61 €, enthalten sind aber 19,00 €. Als Anteil am Bruttobetrag sind das bei 19 % rund 15,97 % (19 ÷ 119), bei 7 % rund 6,54 % (7 ÷ 107).
19 % oder 7 %: die Steuersätze
Das Umsatzsteuergesetz kennt in Deutschland zwei Sätze für die meisten Umsätze, dazu einen Nullsatz für einen engen Bereich. Welcher Satz für einen Umsatz gilt, entscheidet dieses Werkzeug nicht. Das hängt vom Einzelfall ab.
| Satz | Wofür, zum Beispiel |
|---|---|
| 19 %Regelsatz§ 12 Abs. 1 UStG | Alle steuerpflichtigen Umsätze, für die das Gesetz keinen anderen Satz nennt. |
| 7 %ermäßigter Satz§ 12 Abs. 2 UStG | Die Umsätze, die das Gesetz aufzählt, etwa viele Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Eintritt in Theater, Konzerte und Museen, Bahnfahrten und Nahverkehr, Übernachtungen, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränke. |
| 0 %Nullsatz§ 12 Abs. 3 UStG | Bestimmte Lieferungen von Solarmodulen und Speichern für Photovoltaikanlagen samt Installation. |
Mehrere Positionen: Rundung je Steuersatz
Bei mehreren Positionen gibt es zwei Wege: die Mehrwertsteuer jeder Position einzeln runden und addieren, oder die Nettobeträge eines Steuersatzes erst addieren und die Steuer einmal aus der Summe berechnen. Eine Rechnung nennt das Entgelt und den Steuerbetrag je Steuersatz (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG). In einer E-Rechnung muss der Steuerbetrag je Steuersatz der Summe der Nettobeträge mal Steuersatz entsprechen, auf zwei Nachkommastellen gerundet (Prüfregel BR-CO-17 der EN 16931).
Beispiel: drei Positionen zu je 9,99 € netto bei 19 %. Je Position gerundet sind das dreimal 1,90 €, zusammen 5,70 €. Je Steuersatz berechnet sind es 29,97 € × 0,19 = 5,6943 €, gerundet 5,69 €. Der Rechner rundet wie auf einer Rechnung je Steuersatz und nennt den Unterschied zum Runden je Position, wenn es einen gibt.
Häufige Fehler
- 19 % vom Bruttobetrag abziehen. Das ergibt zu viel Steuer und zu wenig netto. Richtig ist: Bruttobetrag ÷ 1,19.
- Einen Bruttobetrag noch einmal mit 1,19 malnehmen. Dann steckt die Steuer doppelt im Preis. Prüf vorher, ob dein Betrag die Mehrwertsteuer schon enthält.
- Auf der Rechnung jede Position einzeln runden. Die Summe kann um einige Cent von der Steuer je Steuersatz abweichen, die eine E-Rechnung erwartet.
- Den Netto-Brutto-Rechner fürs Gehalt verwechseln. Beim Lohn geht es um Lohnsteuer und Sozialabgaben, nicht um Mehrwertsteuer.
So rechnest du mit dem MwSt-Rechner
- Betrag eingeben und wählen, ob er netto oder brutto ist.
- Satz wählen: 19 %, 7 %, 0 % oder einen eigenen Satz.
- Netto, MwSt. und Brutto ablesen. Für mehrere Positionen „Weitere Position“ wählen.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Ja. Umsatzsteuer ist der Name im Gesetz, Mehrwertsteuer der im Alltag gebräuchliche. Gemeint ist dieselbe Steuer, ein Umsatzsteuer-Rechner rechnet also dasselbe wie ein MwSt-Rechner. Auf Rechnungen steht meist „Umsatzsteuer“, „USt.“ oder „MwSt.“.
Ich bin Kleinunternehmer – rechne ich mit Mehrwertsteuer?
Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, dessen Umsätze sind steuerfrei. Auf der Rechnung steht dann ein Betrag ohne Umsatzsteuer und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 34a UStDV). Wer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie (§ 14c Abs. 2 UStG). Die Regelung setzt voraus, dass der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Ob sie für dich gilt, entscheidet dieses Werkzeug nicht.
Was muss zur Mehrwertsteuer auf einer Rechnung stehen?
Das Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, dazu der Steuersatz und der Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG). Bei einer Rechnung bis 250 € Gesamtbetrag genügen Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe und der Steuersatz (§ 33 UStDV). Die Aufschlüsselung je Steuersatz zeigt dir der Rechner. Ob eine Rechnung alle Pflichtangaben enthält, prüft er nicht.
Kann ich mit einem anderen Satz rechnen?
Ja. Wähl „eigener“ und gib den Satz in Prozent ein, mit bis zu zwei Nachkommastellen, zum Beispiel 5,5. Der Rechner kennt selbst keine Steuersätze anderer Länder und prüft nicht, ob dein Satz für einen Umsatz gilt.
Was dieses Werkzeug nicht tut
- Es entscheidet nicht, welcher Steuersatz für deine Leistung gilt. Das hängt vom Einzelfall ab.
- Es ist kein Netto-Brutto-Rechner für Gehälter. Dort geht es um Lohnsteuer und Sozialabgaben, nicht um Mehrwertsteuer.
- Es kennt keine Steuersätze anderer Länder. Mit „eigener“ rechnet es mit dem Satz, den du eingibst.
- Es prüft nicht, ob eine Rechnung alle Pflichtangaben enthält.
Quellen
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 Steuersätze, abgerufen am 08.10.2026
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14 Ausstellung von Rechnungen, Absatz 4 Nummer 7 und 8, abgerufen am 08.10.2026
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis, abgerufen am 08.10.2026
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer, abgerufen am 08.10.2026
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 33 Rechnungen über Kleinbeträge, abgerufen am 08.10.2026
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 34a Rechnungen von Kleinunternehmern, abgerufen am 08.10.2026
- CEN, EN 16931: Prüfregel BR-CO-17 (MwSt.-Betrag je Steuerkategorie, gerundet auf zwei Nachkommastellen), Validierungsartefakte 1.3.16, abgerufen am 08.10.2026
Stand der Seite: 8. Oktober 2026