Stundenzettel
Stunden für einen Monat erfassen, ausdrucken oder abrechnen.
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Der Stundenzettel rechnet Dauer und Summen; ob er eine Aufzeichnungspflicht erfüllt, prüft er nicht.
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Was ist ein Stundenzettel?
Ein Stundenzettel hält fest, wann du gearbeitet hast: für jeden Tag Beginn, Ende und Pause, daraus die Dauer, am Ende des Monats die Summe. Du brauchst ihn, wenn du Stunden abrechnest, wenn dein Auftraggeber einen Nachweis verlangt oder wenn du als Arbeitgeber Arbeitszeiten festhältst, zum Beispiel bei Minijobs.
Ein Muster schreibt das Gesetz für den Stundenzettel selbst nicht vor. Üblich sind Name, Auftraggeber oder Projekt, Monat, eine Zeile je Tag mit Beginn, Ende, Pause, Dauer und Tätigkeit, die Summe und die Unterschrift beider Seiten. Genau das erzeugt dieses Werkzeug: als PDF zum Ausdrucken und als CSV-Datei für Excel.
Minuten in Dezimalstunden umrechnen
Auf Rechnungen stehen Stunden als Dezimalzahl: 7 Stunden 30 Minuten sind 7,50 Stunden, nicht 7,30. Rechne die Minuten durch 60 und runde auf zwei Stellen. Das Werkzeug zählt dazu erst alle Minuten des Monats zusammen und rundet einmal am Ende, 162:30 Std. sind so 162,50 Std.
| Minuten | Dezimalstunden |
|---|---|
| 5 Minuten | 0,08 Std. |
| 10 Minuten | 0,17 Std. |
| 15 Minuten | 0,25 Std. |
| 20 Minuten | 0,33 Std. |
| 30 Minuten | 0,50 Std. |
| 40 Minuten | 0,67 Std. |
| 45 Minuten | 0,75 Std. |
| 50 Minuten | 0,83 Std. |
| 55 Minuten | 0,92 Std. |
| 60 Minuten | 1,00 Std. |
Stundenzettel an die Rechnung hängen
Wenn du Stunden abrechnest, gehört der Stundenzettel als Nachweis zur Rechnung. Eine Rechnung darf nach § 31 UStDV aus mehreren Dokumenten bestehen, wenn eines die anderen benennt. Bei einer E-Rechnung sagt das Bundesfinanzministerium, wie das geht:
„Ergänzende Angaben können jedoch in einem in der E-Rechnung enthaltenen Anhang aufgenommen werden (z. B. eine Aufschlüsselung von Stundennachweisen in einer PDF-Datei). Ein enthaltener Link auf ein externes Ziel erfüllt weder die Voraussetzungen nach § 14 Absatz 1 Satz 3 UStG noch nach § 31 Absatz 1 UStDV.“
Der Stundenzettel gehört also als PDF in die E-Rechnung hinein und nicht als Link. Die Pflichtangaben selbst, auch die Leistungsbeschreibung, müssen im strukturierten Teil der E-Rechnung stehen; der Anhang ergänzt sie nur.
Stundenzettel für Minijobs und Arbeitgeber
Für Arbeitgeber nennt § 17 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes, was sie bei Minijobs und in bestimmten Branchen festhalten müssen:
„… Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre … aufzubewahren.“
Das betrifft Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 SGB IV, also Minijobs, außer in Privathaushalten, und Beschäftigte in den Branchen, die § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufzählt, etwa im Baugewerbe oder im Gaststättengewerbe. Ob der Stundenzettel aus diesem Werkzeug die Pflicht in deinem Fall erfüllt, sagt es dir nicht. Frag bei Zweifeln die zuständige Stelle oder eine Rechtsberatung.
Feiertage je Bundesland
Bundesweit gelten Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 3. Oktober und die beiden Weihnachtstage. 2026 sind das der 01.01., 03.04., 06.04., 01.05., 14.05., 25.05., 03.10., 25.12. und 26.12.. Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrt und Pfingstmontag richten sich nach Ostern, das 2026 auf den 5. April fällt.
Dazu kommen Feiertage, die nur einzelne Bundesländer haben. Wähle dein Bundesland, dann zeigt der Stundenzettel sie für 2025 bis 2027 an und lässt sie beim Ausfüllen aus.
| Feiertag | 2026 | Bundesländer |
|---|---|---|
| Heilige Drei Könige | 06.01. | Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt |
| Frauentag | 08.03. | Berlin, Mecklenburg-Vorpommern |
| Fronleichnam | 04.06. | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. In Teilen von Sachsen und Thüringen gilt er in einzelnen Gemeinden. |
| Mariä Himmelfahrt | 15.08. | Saarland. In Bayern gilt er nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. |
| Weltkindertag | 20.09. | Thüringen |
| Reformationstag | 31.10. | Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
| Allerheiligen | 01.11. | Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
| Buß- und Bettag | 18.11. | Sachsen |
Häufige Fehler
- Minuten als Dezimalstellen schreiben. 7 Stunden 30 Minuten sind 7,50 Stunden. Wer 7,30 in die Rechnung schreibt, rechnet 12 Minuten zu wenig ab.
- Die Pause vergessen. Wer von 9:00 bis 17:00 arbeitet und 30 Minuten Pause macht, hat 7:30 Stunden gearbeitet, nicht 8:00.
- Die Zeiten erst am Monatsende aufschreiben. Aus dem Gedächtnis stimmen sie selten auf die Minute. Bei Minijobs verlangt § 17 MiLoG die Aufzeichnung spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag.
- Einen Feiertag als Arbeitstag zählen. Welche Tage frei sind, hängt vom Bundesland ab. Der 15. August ist nur im Saarland und in Teilen Bayerns ein Feiertag.
- Eine Schicht über Mitternacht in einer Zeile. Der Stundenzettel hat eine Zeile je Tag. Trag die Stunden bis Mitternacht an dem einen und die danach an dem nächsten Tag ein.
- Den Stundenzettel in der E-Rechnung verlinken. Ein Link erfüllt die Anforderungen nicht. Häng die PDF an die E-Rechnung an.
So füllst du den Stundenzettel aus
- Monat und Bundesland wählen, dann Name und Auftraggeber eintragen.
- Montag bis Freitag stehen schon mit deiner üblichen Zeit da. Ändere die Tage, die anders waren; Pausen und Dauer rechnet die Seite mit.
- Als PDF herunterladen oder ausdrucken, als CSV für Excel speichern oder die Stunden gleich in eine Rechnung übernehmen.
Häufige Fragen zum Stundenzettel
Was gehört auf einen Stundenzettel?
Dein Name, der Auftraggeber oder das Projekt und der Monat. Dann je Arbeitstag Beginn, Ende, Pause, die Dauer und kurz, woran du gearbeitet hast. Unten stehen die Summe der Stunden und die Unterschrift von dir und deinem Auftraggeber. Für Minijobs nennt § 17 MiLoG mindestens Beginn, Ende und Dauer je Tag.
Wie rechne ich Minuten in Dezimalstunden um?
Teile die Minuten durch 60. 15 Minuten sind 0,25 Stunden, 30 Minuten 0,50 und 45 Minuten 0,75. 7 Stunden 20 Minuten sind 7 + 20 ÷ 60, gerundet 7,33 Stunden. Die Seite rechnet die Summe selbst aus und zeigt sie als Stunden und Minuten und als Dezimalzahl.
Kann ich den Stundenzettel an die Rechnung anhängen?
Ja. Bei einer E-Rechnung hängst du ihn als PDF in die Datei hinein. Das Bundesfinanzministerium nennt „eine Aufschlüsselung von Stundennachweisen in einer PDF-Datei“ ausdrücklich als zulässigen Anhang, einen Link auf einen Stundenzettel im Netz dagegen nicht. Die Pflichtangaben der Rechnung stehen trotzdem in den strukturierten Daten.
Was gilt für Minijobs?
Arbeitgeber müssen bei Minijobs Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeit, und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 Absatz 1 MiLoG). Für Minijobs in Privathaushalten gilt das nicht. Ob dieser Stundenzettel die Pflicht in deinem Fall erfüllt, prüft das Werkzeug nicht.
Werden Feiertage berücksichtigt?
Ja, nach dem Bundesland, das du wählst. Die Feiertage werden in deinem Browser berechnet, auch die von Ostern abhängigen. Sie sind grau markiert und beim Ausfüllen von Montag bis Freitag ausgelassen. Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, kennt die Seite nicht, zum Beispiel Fronleichnam in Teilen von Sachsen und Thüringen oder das Augsburger Friedensfest.
Wie trage ich eine Nachtschicht ein?
Die Seite hat eine Zeile je Tag. Eine Schicht von 22:00 bis 6:00 Uhr trägst du als 22:00 bis 00:00 am ersten und als 00:00 bis 6:00 am zweiten Tag ein. Ein Ende von 00:00 liest die Seite als Mitternacht am Ende des Tages. Liegt das Ende sonst vor dem Beginn, markiert sie die Zeile.
Gibt es den Stundenzettel als Excel- oder Word-Vorlage?
Als CSV-Datei, die Excel und LibreOffice öffnen, und als PDF zum Ausdrucken. Eine Word-Vorlage gibt es nicht. Die CSV-Datei hat Semikolons als Trennzeichen und deutsche Dezimalzahlen, damit Excel sie ohne Umwege liest. Die Dauer in Stunden ist dort je Tag gerundet, die Summe wird aus allen Minuten gebildet und kann deshalb um wenige Hundertstel von der Summe der Tageswerte abweichen.
Was dieses Werkzeug nicht tut
- Es sagt nicht, ob ein Stundenzettel eine Aufzeichnungspflicht erfüllt, etwa nach dem Mindestlohngesetz oder dem Arbeitszeitgesetz. Das hängt von deinem Fall ab.
- Es rechnet keinen Lohn, keine Zuschläge und keine Überstunden aus und zieht keine Pausen von allein ab.
- Es erfasst keine Zeiten im Hintergrund. Du trägst jede Zeit selbst ein, und die Seite rechnet nur Dauer und Summen.
- Es ordnet Stunden keinem Konto und keiner Kostenstelle zu.
- Es kennt keine Feiertage einzelner Gemeinden und keine Betriebsferien. Solche Tage trägst du selbst in die Spalte Tätigkeit ein.
Quellen
- Bundesfinanzministerium, BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 35, abgerufen am 08.10.2026
- § 31 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), Angaben in der Rechnung, abgerufen am 08.10.2026
- § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG), Erstellen und Bereithalten von Dokumenten, abgerufen am 08.10.2026
- § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), die Wirtschaftsbereiche, auf die § 17 MiLoG verweist, abgerufen am 08.10.2026
- Baden-Württemberg: Feiertagsgesetz (FTG), § 1 Gesetzliche Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Bayern: Feiertagsgesetz (FTG), Art. 1 Gesetzliche Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Berlin: Gesetz über die Sonn- und Feiertage, § 1 Allgemeine Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Brandenburg: Feiertagsgesetz (FTG), § 2 Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Bremen: Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage, § 2 Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Hamburg: Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, § 1 Gesetzliche Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Hessen: Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG), § 1 Gesetzliche Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Mecklenburg-Vorpommern: Feiertagsgesetz (FTG M-V), § 2 Gesetzliche Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Niedersachsen: Niedersächsisches Feiertagsgesetz (NFeiertagsG), § 2 Staatlich anerkannte Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Nordrhein-Westfalen: Feiertagsgesetz NW, § 2 Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG), § 2 Gesetzliche Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Saarland: Feiertagsgesetz (SFG), § 2 Gesetzliche Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Sachsen: Sächsisches Sonn- und Feiertagsgesetz (SächsSFG), § 1 Gesetzliche Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Sachsen-Anhalt: Feiertagsgesetz (FeiertG LSA), § 2 Staatlich anerkannte Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Schleswig-Holstein: Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG), § 2 Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
- Thüringen: Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG), § 2 Gesetzliche Feiertage, abgerufen am 08.10.2026
Stand der Seite: 8. Oktober 2026