Angebot schreiben
Angebot online schreiben und später zur Rechnung machen.
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Ohne Gewähr · keine Steuer- oder Rechtsberatung · Hinweise
Was gehört in ein Angebot?
Für ein Angebot schreibt das Gesetz keine Form vor. Üblich sind die Angaben, die dein Kunde für seine Entscheidung braucht und die du später in der Rechnung wieder verwendest:
| Angabe | Wozu |
|---|---|
| Absender und Empfänger | Name und Anschrift von dir und von deinem Kunden. |
| Angebotsnummer und Datum | Damit sich Auftrag und Rechnung später darauf beziehen können. |
| Leistung | Was du lieferst oder leistest, mit Menge, Einheit und Einzelpreis je Position. |
| Preise und Steuer | Netto, Umsatzsteuer und Brutto, oder als Kleinunternehmer der Hinweis auf § 19 UStG ohne Umsatzsteuer. |
| Gültig bis | Bis wann dein Kunde das Angebot annehmen kann. |
| Geplanter Zeitraum | Auf Wunsch, wann du liefern oder leisten willst. |
Rechtlich ist ein Angebot ein Antrag auf einen Vertrag. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt ihn in § 145 BGB:
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
Setzt du eine Frist, kann dein Kunde nur innerhalb dieser Frist annehmen (§ 148 BGB). Ohne Frist gilt ein schriftliches Angebot so lange, wie du unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen darfst (§ 147 Abs. 2 BGB). Das Feld „Gültig bis“ im Werkzeug ist deshalb Pflicht: Das Datum legst du fest, und es steht im Angebot.
Dieses Werkzeug schreibt das Angebot mit den Angaben, die du einträgst, als PDF. Bedingungen, Klauseln oder Hinweise zur Bindung setzt es nicht ein.
Angebot oder Kostenvoranschlag?
Im Alltag heißen beide oft gleich, das Gesetz trennt sie: Ein Angebot nennt den Preis, zu dem du den Auftrag annehmen würdest. Ein Kostenvoranschlag (im Gesetz „Kostenanschlag“) ist eine Schätzung, die einem Werkvertrag zugrunde liegen kann. Für ihn regelt § 649 BGB, was gilt, wenn die Kosten wesentlich überschritten werden:
Ist eine solche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, so hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen.
Wie du dein Schreiben nennst und was es für deinen Auftrag bedeutet, entscheidest du. Das Werkzeug schreibt „Angebot“ als Titel und ändert daran nichts.
Häufige Fehler beim Angebot
- Keine Frist setzen. Ohne „Gültig bis“ ist offen, wie lange dein Kunde annehmen kann. Ein Datum macht es für beide Seiten klar.
- Netto und Brutto nicht klar trennen. Schreib bei Preisen mit Umsatzsteuer Netto, Steuer und Brutto aus. Als Kleinunternehmer gehört keine Umsatzsteuer hinein.
- Leistungen zu ungenau beschreiben. Menge, Einheit und Einzelpreis je Position vermeiden Rückfragen und gelten später auch für die Rechnung.
- Die Rechnung neu abtippen. Mach die Rechnung aus dem Angebot. Dann stimmen Adressen, Positionen und Preise, und du musst nur Rechnungsnummer und Leistungsdatum ergänzen.
So schreibst du ein Angebot
- Absender, Kunde und Positionen mit Preisen eintragen.
- „Gültig bis“ festlegen und auf Wunsch den geplanten Zeitraum.
- Das Angebot als PDF herunterladen und später mit einem Klick zur Rechnung machen.
Häufige Fragen zum Angebot
Ist ein Angebot verbindlich?
Nach § 145 BGB ist an seinen Antrag gebunden, wer einem anderen einen Vertrag anträgt, es sei denn, er hat die Bindung ausgeschlossen. Mit einer Frist kann der Kunde nur innerhalb dieser Frist annehmen (§ 148 BGB). Ob das für dein Angebot gilt, hängt vom Einzelfall ab. Das Werkzeug beurteilt es nicht und setzt keinen Zusatz dazu ein.
Wie lange sollte ein Angebot gültig sein?
Das entscheidest du. Eine feste Dauer schreibt das Gesetz nicht vor. Im Werkzeug trägst du das Datum selbst ein oder setzt es mit den Knöpfen 14 Tage oder 30 Tage ab dem Angebotsdatum.
Wie mache ich aus dem Angebot eine Rechnung?
Nach dem Herunterladen wählst du „Rechnung daraus machen“. Der Rechnungsgenerator öffnet sich mit Absender, Kunde und Positionen aus dem Angebot. Das Rechnungsdatum ist heute, die Rechnungsnummer ist leer, und ein geplanter Zeitraum wird zum Leistungszeitraum. Prüf die Angaben, bevor du die Rechnung herunterlädst.
Gibt es das Angebot als Word- oder PDF-Vorlage?
Das Werkzeug ist die Vorlage zum Ausfüllen im Browser und erstellt das Angebot als PDF. Den Entwurf kannst du als Datei sichern und später wieder öffnen, um ihn für das nächste Angebot zu ändern.
Kann ich als Kleinunternehmer ein Angebot schreiben?
Ja. Wähl oben „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)“. Dann stehen die Preise ohne Umsatzsteuer im Angebot, mit dem Hinweis auf § 19 UStG.
Was dieses Werkzeug nicht tut
- Es setzt keine Geschäftsbedingungen, Haftungs- oder Stornoklauseln ein. Jeden Text im Angebot schreibst du selbst.
- Es sagt nicht, ob und wie lange dein Angebot bindet.
- Es verschickt nichts und erstellt keine E-Rechnung aus dem Angebot, sondern nur eine PDF.
Quellen
- § 145 BGB, Bindung an den Antrag (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 09.10.2026
- § 147 BGB, Annahmefrist (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 09.10.2026
- § 148 BGB, Bestimmung einer Annahmefrist (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 09.10.2026
- § 649 BGB, Kostenanschlag (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 09.10.2026
Stand der Seite: 9. Oktober 2026